So nahm Bredenberg vor einiger Zeit bei einem Autounfall wahr, dass sich die Kontrahenten gegenseitig die Schuld an diesem Unfall gaben. Da Bredenberg in diesem Falle zur Kenntnis nehmen musste,
dass es über den Hergang des Unfalls mindestens zwei Wahrheiten gab, vertraute auch Bredenberg seiner Wahrheit nicht mehr, zumal er einen der beiden Unfallbeteiligten deutlich sympathischer fand
als den anderen und wusste, dass die Zuweisung von Sympathiewerten nichts über eine Schuldzumessung aussagen könne.
Bei Bredenberg traten nun auch Zweifel auf, ob ein Richter, der schließlich über den Hergang zu entscheiden habe, der Wahrheit näher kommen könne, zumal dieser
Richter, im Gegensatz zu Bredenberg, nicht als Zeuge am Geschehen teilgenommen habe und somit sein Urteil allein auf das ihm Vorgetragene stützen müsse.
Bredenberg, so wurde berichtet, sei über diese Zweifel derart bestürzt gewesen, dass er sich gefragt habe, ob es überhaupt einen Verkehrsunfall gegeben habe und ob
die beiden am Unfall beteiligten Personen wirklich existent gewesen seien. Nur mit Mühe, so wurde schließlich mitgeteilt, habe man Bredenberg davon überzeugen können, dass er, Bredenberg,
durchaus existiere. Der Beweis sei schon dadurch erbracht, dass die von Bredenberg hervorgerufenen Zweifel von allen, die Bredenberg kannten, die große Mehrheit vorgab, daran nicht zu zweifeln,
jedenfalls nicht für den Moment und sei es nur, um Bredenberg wieder fröhlich zu stimmen.